Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.

Geltung der Bedingungen

1.1

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf sein Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2.

Angebote, Auftragserteilung

2.1

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir ausdrücklich die Verbindlichkeit eines Angebotes bestätigen (z.B. Angebot der Woche). Ein Vertrag kommt erst mit uns zustande, wenn wir einem Kunden die Annahme seiner Bestellung schriftlich bestätigen oder ihm die bestellte Ware liefern bzw. aushändigen.

2.2

Die Auftragserteilung über unsere Website, per Telefon oder per eMail kommt einem schriftlichen Auftrag gleich. Die Firma Bittens-Datentechnik behält sich das Recht vor, bei Onlinebestellungen die Kundenangaben zu überprüfen und ggf. einen schriftlichen Auftrag durch den Kunden einzuholen. Auslieferung und Rechnungserteilung kommen einer Auftragsbestätigung gleich.

3.

Liefer- und Leistungszeit, Lieferverzug

3.1

Von uns genannte Liefer- oder Leistungstermine stellen nur eine Angabe über die voraussichtlich früheste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar, jedoch keine kalendermäßige Bestimmung des Liefer- oder Leistungspunktes; die von uns genannten Termine und Fristen sind daher unverbindlich, es sei denn, dass hierzu ausdrücklich schriftlich etwas mit dem Kunden vereinbart worden ist.

3.2

Liefertermine, die wir nach Erhalt einer vollständigen Bestellung angeben, stehen stets unter Vorbehalt, dass wir bezüglich des bestellten Artikels selbst rechtzeitig und vollständig beliefert werden.

3.3

Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.

3.4

Im Falle unseres Lieferverzugs ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf der von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist, vom Vertrag zurücktreten.

4.

Preise

4.1

Die Preise sind bei Abgabe an den Endverbraucher Endpreise einschließlich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe, bei Abgabe an gewerbliche Kunden oder öffentlichen Institutionen verstehen sich unsere Preise stets zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.

4.2

Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich, wenn es nicht anders auf unserem Angebot vermerkt ist. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigt uns zu einer entsprechenden Preisanpassung.

5.

Versand und Gefahrenübergang, Versicherung

5.1

Wir versenden bei uns bestellte Ware grundsätzlich gegen Bar-Nachnahme, wobei wir uns die Art der Versendung vorbehalten.

5.2

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der Beschädigung oder Verschlechterung des/der bestellten Artikel geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem wir die Warensendung an das Transport-Unternehmen übergeben haben.

5.3

Eine Versicherung für den Fall, daß bestellte Artikel auf dem Versandwege verloren gehen oder beschädigt werden, schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten ab.

6.

Eigentumsvorbehalt

6.1

Bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus Warenlieferungen, auch zukünftigen, an den Kunden zustehenden Forderungen behalten wir uns das Eigentum an sämtlicher von uns dem Kunden geliefert Ware vor. (Vorbehaltsware)

6.2

Solange der Kunde nicht im Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und / oder weiterzuveräußern. Ihm aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde bereits hiermit im Vorwege sicherungshalber an uns ab, wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Gleichzeitig ermächtigen wir den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen weiterhin im Namen und auf eigene Rechnung einzubeziehen. Im Falle des Widerrufs und auf unsere Aufforderung, hat der Kunde die erfolgte Abtretung gegenüber seinem Schuldner offen zu legen und uns die zum Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen (Lieferscheine, Rechnungen usw.) vorzulegen.

6.3

Erlischt unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung von uns gelieferter Artikel (z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits hiermit auf uns das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen Sache. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mit verwahrt.

6.4

Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich werdenden Intervention durch uns, hat der Kunde zu erstatten.

7.

Zahlungsbedingungen

7.1

Grundsätzlich: Sofort nach Lieferung oder Leistung in bar oder per Euroscheck mit gültiger Scheckkarte, bzw. falls vorher vereinbart nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

7.2

Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

7.3

Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in banküblicher Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen.

7.4

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

7.5

Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

8.

Gewährleistung, Haftung, Mängelrüge

8.1

Wir stehen dafür ein, dass von uns gelieferte Artikel frei von Fabrikations- und/oder Materialfehlern sind.

8.2

Der Kunde hat die ihm von uns gelieferte Ware unverzüglich bei Empfang auf vertragsmäßige Beschaffenheit und ordnungsgemäße Funktion zu untersuchen und uns unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Erhalt der Warenlieferung, etwaige Mängel, Fehler oder Schäden schriftlich mitzuteilen. Für verspätet angezeigte Mängel, Fehler oder Schäden leisten wir keine Gewähr, es sei denn, diese sind bei ordnungsgemäßer Überprüfung durch den Kunden nicht festzustellen. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde.

8.3

Unsere Gewährleistungsfrist für Hardware beträgt grundsätzlich 24 Monate ab Gefahrenübergang. Für Batterien, Akkus, Halbleiter und ähnliche elektronische Bauteile ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

8.4

Es ist nach dem heutigem Stand der Technik nicht sichergestellt, dass Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Für diese Inkompatibilitäten übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden. Treten Inkompatibilitäten zwischen von uns bezogenen und fremden Baugruppen auf, stellt uns der Kunde von jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflichten frei.

8.5

Im Falle einer Mitteilung des Käufers , dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir verlangen, dass der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter der Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten nach unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.

8.6

Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungshilfen. Der Schadenersatz darf jedoch den entstandenen Verlust auf entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge oder der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen.

8.7

Wir sind zu einer Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat.

8.8

Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem mittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

8.9

Bei Serviceleistungen haftet die Firma Bittens-Datentechnik für eventuelle Schäden nur dann, wenn diese durch einen Mitarbeiter oder Beauftragten von der Firma Bittens-Datentechnik vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Mangelfolgeschäden, Verlust an Daten, Kosten oder entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.

8.10

Unwesentliche, dem Kunden zumutbare Abweichungen von dem vereinbarten Liefergegenstand verpflichten die Firma Bittens-Datentechnik nicht zur Gewährleistung. Die Firma Bittens-Datentechnik ist berechtigt, Bearbeitungsaufwand zu berechnen, wenn sich die Beanstandung als unbegründet herausstellt oder auf einem Bedienungsfehler beruht.

9.

Besondere Bestimmungen für die Lieferung von Software

9.1

Im Falle der Lieferung von Software (Standard-Software) dritter Unternehmen (Software-Hersteller) gelten unsere Geschäftsbedingungen für Gewährleistung und Haftung nur nachrangig zu den dem Kunden bei Lieferung der Software ausgehändigten Herstellerbedingungen.

9.2

Für die von uns selbst hergestellte und vertriebene Software gelten die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nur, wenn nicht unsere besonderen Bedingungen für die Lieferung von Software vereinbart worden ist.

10.

Erfüllungsort, Gerichtsstand/anwendbares Recht

10.1

Als Gerichtstand ist Hannover vereinbart, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

10.2

Es ist ausschließlich das deutsche Recht maßgeblich

11.

Schlußbestimmungen

11.1

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, an der Vereinbarung einer rechtswirksamen Bestimmung mitzuwirken, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.